Verpflichtende Arbeitsgemeinschaften sind LRS und Deutschförderunterricht. Die Schülerinnen und Schüler, die diese Arbeitsgemeinschaften besuchen, werden am Anfang des Schuljahres durch ihre Klassenlehrerinnen bestimmt. Freiwillige AGs sind ein Angebot der Schule über das Regelstundenmaß hinaus. Die Teilnahme ist für das ganze Schuljahr verpflichtend.