Das Abhandenkommen von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Roller, Fahrräder etc. ist nicht durch die Schülerunfallversicherung abgedeckt und muss privat beglichen werden.
Zeremonienmeister2024-05-08T16:02:20+02:008. Mai 2024|Kommentare deaktiviert für Diebstahl