Das Abhandenkommen von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, Roller, Fahrräder etc. ist nicht durch die Schülerunfallversicherung abgedeckt und muss privat beglichen werden.
Von Zeremonienmeister|2024-05-08T16:02:20+02:00Mai 8th, 2024|D|Kommentare deaktiviert für Diebstahl