Ab 1. August 2026 wird stufenweise bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe.

Für die Bedarfsplanung benötigen wir einen ausgefüllten Fragebogen, den Sie unter verwaltung@grundschule-windach.de anfordern können. Dieser ist jährlich bis spätestens 30. April im Sekretariat der Grundschule Windach abzugeben oder per Email zu senden.