Zweck ist das Einüben der im Unterricht gewonnenen Fähigkeiten und Fertigkeiten, Vertiefen von Einsichten und Erfahrungen, Anwenden fach- und sachgerechter Arbeitsweisen. Nachfolgender Unterricht kann durch Erkunden, Sammeln, Beobachten, Erproben, Einlesen u.a. vorbereitet werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch an regelmäßige und gewissenhafte Pflichterfüllung gewöhnt werden. Pflichtverletzung: Die Erledigung von Hausaufgaben ist Pflicht. Eine schriftliche Mitteilung an die Erziehungsberechtigten bzw. Anordnung einer Nacharbeit bei fortgesetzter Nichtbefolgung ist möglich.

Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, für pünktliche und gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und den von der Schule gestellten Anforderungen besorgt zu sein, hinsichtlich der Hausaufgaben, also: Beaufsichtigung und Kontrolle, nicht aber regelmäßige Hilfe.