Der KUVB empfiehlt Eltern, ihre Kinder nicht mit dem Roller zur Schule und zurückfahren zu lassen. Es ist ratsam einen Helm zu tragen. Die Radfahrer (in der Regel Kinder der vierten Klassen, die die Radfahrprüfung erfolgreich bestanden haben), sollten darauf achten, dass sie Fußgänger nicht behindern.
Auch auf dem Schulhof darf nicht mit den Fahrzeugen gefahren werden. Rad und Roller müssen – auch nachmittags – auf dem Schulgelände geschoben werden. Heelies, das sind Schuhe mit Rollen, sind bei uns verboten.
Zur eigenen Sicherheit sollten sämtliche Fahrzeuge mit einem Schloss abgeschlossen werden.