Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte, Schneeverwehungen und Sturm können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss, trifft der Landkreis in Absprache mit dem Schulamt. Er informiert die Bevölkerung per Radiodurchsagen und Internet.